Achtung: Waldbrandgefahr!
- Grillstelle gesperrt
- Feuer entfachen verboten
Wegen der heißen Witterung und der damit verbundenen Trockenheit sind die Verwendung dieser Grillstelle und das Feuermachen nach § 38 Abs. 1 LWaldG nicht gestattet.
Dem Wald zuliebe bitten wir um Ihr Verständnis!