Grund und Gewerbesteuer fällig

Die Stadtkasse Neckarbischofsheim weist darauf hin, dass am 15. Mai 2017 die 2. Rate der Grundsteuer bzw. die 2. Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer zur Zahlung fällig ist.

Die Steuerschuldner werden um pünktliche Zahlung gebeten, da bei Verzug Mahngebühren und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung erhoben werden müssen.
Steuerschuldner, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilt haben, wird das Konto zum Fälligkeitstag belastet.

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