Neue KfW-Förderung von Schutzmaßnahmen gegen Einbruch
Durch die steigende Zahl der Einbrüche in Deutschland fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Schutzmaßnahmen in Häusern und Wohnungen gegen Einbruch durch zinsgünstige Kredite.
Unter diese förderfähigen Schutzmaßnahmen fallen:
- Einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren
- Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren
- Alarmanlage und Beleuchtung
- Überprüfung von Besuchern (Türspione, Gegensprechanlagen, etc.)
Die Förderung kann ab sofort beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/index.html