Anträge jetzt auch online möglich

Wer ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigt, kann sich in Zukunft den Behördengang sparen.

Durch die Einführung des elektronischen Personalausweises hat der Bürger nun noch mehr Möglichkeiten.
Mit dem elektronischen Personalausweis können ab sofort Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister online beantragt und gleichzeitig bezahlt werden. Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Voraussetzung für den Online-Antrag ist der elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss und ein passendes Kartenlesegerät. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie:
· Einen elektronischen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
· Ein Kartelesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
· Die ab dem 1. November 2014 verfügbare AusweisApp2.
· Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
 
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.
 
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen und dort können Sie auch weitere Informationen erhalten:
www.bundesjustizamt.de
Die Anträge können aber auch weiterhin persönlich vor Ort im Bürgerbüro erstellt werden.

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