Hundehaltung in Neckarbischofsheim

Das neue Jahr hat gerade erst begonnen und abermals gingen Beschwerden beim Ordnungsamt über die Nichtbeseitigung von Hundekot und die Nichtbeachtung des Leinenzwangs ein.

Dies gibt uns Veranlassung alle Hundehalter darauf hinzuweisen, dass nach verschiedenen Urteilen von Oberlandesgerichten und gemäß der Polizeiverordnung der Stadt Neckarbischofsheim innerhalb bebauter Ortsteile Leinenzwang für Hunde besteht. Sinn des Leinenzwangs für Hunde ist, dass wenn ein Hund frei herumläuft, dieser bei Kindern und auch Erwachsenen, Unbehagen und Angst hervorrufen kann. Insbesondere wenn ein Hund auf einen hundeängstlichen Menschen zugeht, auch wenn es sich bei diesem Hund um ein gut erzogenes und gehorsames Tier handelt, wird dies als große Bedrohung empfunden.
Wir richten daher die dringende Bitte an alle Hundehalter, sich verantwortungsbewusst Ihren Mitmenschen gegenüber zu verhalten und Ihren Hund innerhalb von Neckarbischofsheim und den Ortsteilen nicht frei umherlaufen zu lassen.
Das leidige Thema „Hundekot“ beschäftigt das Ordnungsamt fast täglich. Immer öfter lassen Hundehalter die Hinterlassenschaften ihres Hundes rücksichtslos an allen denkbaren Stellen liegen. Wir möchten alle Hundehalter im Interesse ihrer Mitbürger und auch in ihrem eigenen Interesse bitten den Hundekot künftig aufzusammeln, unabhängig an welcher Stelle der Hund sein Geschäft erledigt.
Sollten die Verursacher dieser stinkigen Hundehaufen beim Ordnungsamt bekannt werden, wird umgehend ein Bußgeld gegen die Hundehalter auferlegt. Das gleiche gilt auch im Falle der Nichtbeachtung des Leinenzwangs.
Den Hundebesitzern, die sich vorschriftsgemäß verhalten und auch den Bürgern, die andere Hundehalter bereits angezeigt haben, danken wir sehr herzlich bei der Unterstützung für mehr Sauberkeit und ein gutes Miteinander in unserer Stadt.

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