Die Stadtkasse gibt bekannt: Grundsteuer, Gewerbesteuer- und Hundesteuer

Zum 15.02.2015 wird die 1. Rate der Grundsteuer bzw. die 1. Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer sowie die Hundesteuer zur Zahlung fällig.

Wir bitten um pünktliche Zahlung, da bei Verzug Mahngebühren und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung erhoben werden müssen.
Den Bankabbuchern wird fristgerecht abgebucht.
Das Buchungszeichen beginnt für
Grundsteuer mit 5.0100.
Gewerbesteuer mit 5.0101.
Hundesteuer mit 5.0102.
Durch die Angabe des Buchungszeichens erleichtern Sie der Stadtkasse das Zuordnen der Zahlung und vermeiden evtl. Fehlbuchungen.

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

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Montag
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