Anbringen von Hausnummern an Gebäuden
Wenn Feuerwehr und Rettungsdienst mit Blaulicht unterwegs sind, dann geht es oftmals um Leben und Tod.
Obwohl die Feuerwehrleute und die Rettungssanitäter von der Annahme des Notrufes bis zum Eintreffen am Einsatzort unter Zeitdruck arbeiten, um möglichst schnell Hilfe leisten zu können, verzögern sich lebensrettende Einsätze wegen einer Banalität um vielleicht entscheidende Minuten.Denn viel zu oft haben Häuser gar keine oder keine lesbaren Hausnummern. Fehlende, nicht lesbare oder zugewachsene Hausnummern, können gerade in der Dunkelheit das Finden des Einsatzortes unnötig erschweren. Bei einem Notfall sind Feuerwehr und Rettungsdienst auf deutlich sichtbar angebrachte Hausnummern angewiesen. Sind die nicht vorhanden, kann dies für Betroffene schwere Folgen haben.
Damit die Retter im Wettlauf mit der Zeit eine größere Chance bekommen, hier einige wichtige Tipps:
- Hausnummern so anbringen, dass man sie von öffentlichen Verkehrsflächen aus gut lesen kann.
- Eine gute Beleuchtung der Hausnummer ermöglicht, dass sie auch bei Dunkelheit rasch als solche erkannt werden kann.
- Verzichten Sie auf übertrieben künstlerisch gestaltete Schilder und wählen Sie stattdessen große, gut lesbare Ziffern und Buchstaben.
- Ranken sind schön anzusehen, doch sorgen Sie dafür, dass Hausnummern nicht von den Pflanzen "überwuchert" werden.
- Gebäude die nicht direkt an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegen sollten mit einem Hinweisschild an der öffentlichen Verkehrsfläche gekennzeichnet werden.
- Gehen Sie, wenn möglich auf die Straße und erwarten Sie das Eintreffen der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes.
- Machen Sie sich bemerkbar. So können wertvolle Sekunden optimal genutzt werden und müssen nicht durch die Hausnummernsuche verschenkt werden.
Weitere Maßnahmen, die es der Feuerwehr und dem Rettungsdienst ermöglichen, schneller tätig zu werden sind das Öffnen von Schranken, Toren und Haustüren sowie das Einschalten der Außenbeleuchtung.
Hinweis:
Das Anbringen von Hausnummern ist in § 19 der Polizeiverordnung der Stadt Neckarbischofsheim vom 8. Juli 2014 geregelt.