Die Stadtkasse gibt bekannt:

Grund und Gewerbesteuer fällig​

Die Stadtkasse Neckarbischofsheim weist darauf hin, dass am 15. Mai 2015 die 2. Rate der Grundsteuer bzw. die 2. Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer zur Zahlung fällig ist.

Die Steuerschuldner werden um pünktliche Zahlung gebeten, da bei Verzug Mahngebühren und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung erhoben werden müssen.
Steuerschuldner, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilt haben, wird das Konto zum Fälligkeitstag belastet.

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
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