Hundehaltung in Neckarbischofsheim

Erneut gingen beim Ordnungsamt Beschwerden über die Nichtbeseitigung von Hundekot und die Nichtbeachtung des Leinenzwangs im Ortsteil Helmhof ein.

Dies gibt uns Veranlassung alle Hundehalter darauf hinzuweisen, dass gemäß der Polizeiverordnung der Stadt Neckarbischofsheim innerhalb bebauter Ortsteile Leinenzwang für Hunde besteht.

Immer öfter lassen Hundehalter die Hinterlassenschaften ihres Hundes an allen denkbaren Stellen liegen. Ärgerlich ist es vor allem, wenn die Hunde ihr Geschäft in fremden Vorgärten verrichten und die Halter das Geschäft einfach liegen lassen. Für diese Rücksichtslosigkeit gibt es keine Entschuldigung.

Wir möchten alle Hundehalter darauf aufmerksam machen den Hundekot künftig aufzusammeln, unabhängig an welcher Stelle der Hund sein Geschäft erledigt.
Sollten die Verursacher dieser stinkigen Hundehaufen beim Ordnungsamt bekannt werden, wird umgehend ein Bußgeld gegen die Hundehalter auferlegt. Das gleiche gilt auch im Falle der Nichtbeachtung des Leinenzwangs.
Den Hundebesitzern, die sich vorschriftsgemäß verhalten und auch den Bürgern, die andere Hundehalter bereits angezeigt haben, danken wir sehr herzlich bei der Unterstützung für mehr Sauberkeit und ein gutes Miteinander in unserer Stadt.

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