Dienstleistungen von A bis Z

Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A bis Z an.
So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.

Amtliches Nachrichtenblatt

Die Stadt Neckarbischofsheim gibt gemeinsam mit dem Gemeindeverwaltungsverband Waibstadt ein Nachrichtenblatt heraus, das wöchentlich am Freitag erscheint. Neben den Amtlichen Bekanntmachungen sind auch kirchliche Nachrichten, Vereinsberichte und interessante Beiträge anderer Behörden enthalten. Der Abdruck von Vereinsberichten erfolgt kostenlos.

Mitarbeiter

Zugehörigkeit zu Sachgebieten

Verfahrensablauf

Bitte stellen Sie Ihre Vereinsberichte spätestens zum Redaktionsschluss am Dienstagvormittag um 8 Uhr in den "ARTIKELSTAR" ein, damit sie noch in der selben Woche veröffentlicht werden können (der Redaktionsschluss verschiebt sich auf den Montagvormittag, wenn Donnerstags ein Feiertag ist). Sollten Sie noch keine Berechtigung für den "ARTIKELSTAR" haben, können Sie den Zugang gerne bei uns anfordern. Ein E-Mail genügt: julia.weide@neckarbischofsheim.de

Private oder gewerbliche Anzeigen nimmt der Verlag "Nussbaum Medien" entgegen.

Frist/Dauer

Redaktionsschluss Dienstags 8 Uhr (Montags, wenn am Donnerstag ein Feiertag ist).

Kosten/Leistung

Vereinsmitteilungen sind kostenlos, private und gewerbliche Anzeigen kosten eine geringe Gebühr, die vom Verlag direkt in Rechnung gestellt wird.

Bestellformular Nachrichtenblatt der Brunnenregion (200 KB)

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag
15.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
15.00 - 18.00 Uhr